<< Zurück zur Übersicht

Fachkommission Aufsicht Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft


Fachkommission Aufsicht Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft
Sicherheitsdirektion
01.04.2022 - 31.03.2026
§ 5 EG StPO // Die Fachkommission wird vom Regierungsrat im Rahmen der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft beigezogen. Als solche kann die Kommission im Auftrag des Regierungsrats oder von sich aus Inspektionen durchführen, um das Handeln der Staatsanwaltschaft sowie der Jugendanwaltschaft auf Rechtmässigkeit, Ordnungsmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. In ihren Entscheidungen im Einzelfall betreffend Einleitung, Durchführung und Abschluss eines Verfahrens, die Vertretung der Anklage vor Gericht und die Ergreifung von Rechtsmitteln sind sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Jugendanwaltschaft frei und unterstehen nicht der regierungsrätlichen Aufsicht. Daraus folgt, dass sich die Fachkommission grundsätzlich nicht in laufende Strafverfahren einmischt. Die Überprüfung der Rechtmässigkeit einzelner Verfahrenshandlungen und Entscheide der jeweiligen Untersuchungsbehörden fällt in die Zuständigkeit der ordentlichen Rechtmittelinstanzen. Die Wahl erfolgt durch den Landrat.
Dr. iur. Fabian Odermatt, Aktuar
c/o Strafgericht Basel-Landschaft, Grenzacherstrasse 8, Postfach 810
4132 Muttenz 1

Mitglieder:

Name Erste Wahl Wiederwahl Funktion
Grädel Rolf 2022 Mitglied
Roth Monika Prof. Dr. 2022 Mitglied
Weissberg Dora 2022 Mitglied

Ehemalige Mitglieder: