Ein Steuersystem, das jeder versteht – Änderung des Steuergesetzes vom 7. Februar 1974; Umstellung Steuerbezugssystem


>> Zum Vorgängergeschäft - 2020/170 - Stopp mit dem Verzugszins von 6%
>> Zum Nachfolgegeschäft - 2021/68 - Aufträge des Landrats, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind
>> Zum Nachfolgegeschäft - 2022/65 - Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind
>> Zum Nachfolgegeschäft - 2023/90 - Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind