Stationäre therapeutische Massnahmen nach Art. 59 StGB konsequent vor die Dreierkammer des Strafgerichts


>> Zum Nachfolgegeschäft - 2019/89 - Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung und des Strafvollzugsgesetzes in Erfüllung der Motion 2017/059: «Stationäre therapeutische Massnahmen nach Art. 59 StGB konsequent vor die Dreierkammer des Strafgerichts!»