Mehrwertabgaben (Abgeltung von Planungsmehrwerten): Ein von allen Mehrwertabgaben gesetzlich interkommunal einzusetzender Anteil ist unabdingbar!


>> Zum Nachfolgegeschäft - 2024/67 - Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind
>> Zum Nachfolgegeschäft - 2024/441 - Revision des Gesetzes über die Abgeltung von Planungsmehrwerten (GAP; SGS 404)