Revision des Gesetzes über die Abgeltung von Planungsmehrwerten (GAP; SGS 404)


>> Zum Vorgängergeschäft - 2021/20 - Mehrwertabgaben (Abgeltung von Planungsmehrwerten): Ein von allen Mehrwertabgaben gesetzlich interkommunal einzusetzender Anteil ist unabdingbar!