Änderung §55 GemG, SGS 180 – Einladung 30 Tage vor Gemeindeversammlung


>> Zum Nachfolgegeschäft - 2021/68 - Aufträge des Landrats, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind
>> Zum Nachfolgegeschäft - 2022/65 - Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind
>> Zum Nachfolgegeschäft - 2022/588 - Teilrevision des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden